Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):

1 Anwendungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen durch Pepita Fotografie.

1.2 Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.

1.3 Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber Pepita Fotografie oder Dritten abzugeben sind, die Textform.

1.4 Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von Pepita Fotografie ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch Pepita Fotografie den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltslos erbracht werden.

1.5 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Fotoshootings oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt. Bitte im gesamten Abschnitt 1 keine Änderungen vornehmen.

2 Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

2.1 „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.)

2.2 Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Pepita Fotografie vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.

2.3 Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per E-Mail oder fernmündlich erfolgen.

2.4 Gegenstand der Beauftragung von Pepita Fotografie durch einen Kunden kann beispielsweise ein Portrait-Fotoshooting, ein Newborn-Fotoshooting, ein Familien-Fotoshooting, ein Kinder-Fotoshooting, ein Bewerbungs-Fotoshooting, ein Akt/Erotik-Fotoshooting, ein Babybauch-Fotoshooting, ein Hochzeits-Fotoshooting sowie alle weiteren, insbesondere auch gewerbliche Shootings, sein. Zusammen mit dem Angebot ist es aber natürlich immer ratsam die Leistung, die der

3 Modalitäten der Leistungserbringung – Fotoproduktion

3.1 Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber Pepita Fotografie zu äußern.

3.2 Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Fotoshootings die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/ gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.

3.3 Für den Fall, dass Pepita Fotografie einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Fotoshootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.

3.4 Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist Pepita Fotografie berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt kein Vertrag zwischen Pepita Fotografie und dem Dritten zustande.

3.5 Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von Pepita Fotografie ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich. Dies ist die sicherste Variante für größere Aufträge.

4 Überlassung von Lichtbildern zur Ansicht Reklamationsfrist

Dieser Abschnitt regelt den Fall, dass dem Kunden Bilder zur Ansicht mit nach Hause gegeben werden oder ihm die Bilder digital zur Verfügung gestellt werden, damit der Kunde eine Auswahl treffen kann.

4.1 Bei sämtlichen Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG. 4.2 Das Bildmaterial steht im Eigentum von Pepita Fotografie. Dem Kunden ist es untersagt, das Ansichtsmaterial zu nutzen und an Dritte weiterzugeben.

4.3 Der Kunde sucht aus den übergebenen oder digital zur Verfügung gestellten Bildern diejenigen aus, die er käuflich erwerben möchte. Der Kunde soll die Bildauswahl innerhalb von 14 Tagen nach Zugang treffen. Diese Frist gilt ebenso für eine Reklamation. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen. Der vereinbarte Kaufpreis wird dann für sämtliche Bilder fällig.

4.4 Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.

4.5 Analoges Bildmaterial ist nach der Nutzung unverzüglich, spätestens nach 1 Monat, zurückzusenden. Alternativ können die Bilder durch den Kunden bei Pepita Fotografie erworben werden. Die Rücksendung muss versichert erfolgen. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Bilder trägt der Kunde bis zum Eingang bei Pepita Fotografie.

4.6 Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht durch Pepita Fotografie zur Verfügung gestellt werden und die der Kunde nicht erwerben möchte, müssen nach Ablauf der 14-tägigen Frist (4.3) gelöscht werden bzw. der Datenträger muss vernichtet werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden. Erst wenn der Kunde sich für bestimmte Bilder entschieden hat und diese

5 Übergabe von Dokumenten

5.1 Pepita Fotografie behält sich sämtliche Rechte an den im Rahmen einer Auftragsabwicklung übergebenen Dokumenten vor.

5.2 Pepita Fotografie ist nicht gehindert, diese Leistungen Dritten anzubieten oder für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Leistungen gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten, oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Falls und soweit es nicht zu einer Auftragserteilung kommt, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche seitens Pepita Fotografie vorgelegte Präsentationsunterlagen unverzüglich zurückzugeben bzw. von vorhandenen Datenträgern zu löschen.

5.3 Eine unbefugte Weitergabe von Dokumenten an Dritte, deren Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter, verpflichtet den Kunden, unbeschadet sonstiger Ansprüche von Pepita Fotografie, zur Zahlung des für die betreffenden Unterlagen vorgesehenen Honorars.

6 Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen

6.1 Sobald der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail von Pepita Fotografie erhalten hat, hält sich Pepita Fotografie diesen Termin für den Kunden frei. Er kann für diese Zeit bzw. diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen.

6.2 Für diese Reservierung wird eine Reservierungsgebühr von 20% des Gesamtbetrages (Entgelte für Fotoshooting und Nutzungsgebühr) fällig. Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde gleichzeitig mit der Bestätigungs-E-Mail. Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages angerechnet. Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages innerhalb von 5 Tagen vor dem Termin von Pepita Fotografie einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.

6.3 Die Stornierung des Fotoshootings ist bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne weitere Kosten möglich. Danach behält sich Pepita Fotografie vor, die Reservierungsgebühr prozentual einzubehalten.

6.4 Bei einer Stornierung ab 14 Tage vor vereinbartem Termin werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig.

6.5 Bei einer Stornierung 5 Tage vor dem vereinbarten Termin wird der gesamte Betrag fällig.

6.6 Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres ein gleichwertiges Fotoshooting, werden die gezahlten Stornierungsgebühren darauf angerechnet.

6.7 Wird das Fotoshooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar (Fotoshooting-Gebühr und Nutzungsgebühr für die erstellten Bilder) fällig. Konnten keine Bilder angefertigt werden, ist nur die Fotoshooting-Gebühr fällig.

7 Absage durch Pepita Fotografie – Änderungen im Fotoshooting-Ablauf

7.1 Kann Pepita Fotografie aufgrund von höherer Gewalt, Unfall und Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen.

7.2 Pepita Fotografie wird sich bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen. Sollte der Ersatzfotograf höhere Kosten verursachen sind diese von dem Kunden zu tragen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet Pepita Fotografie nicht.

7.3 Unwesentliche Änderungen im Fotoshooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Fotoshooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Fotoshooting abgesagt werden, erstattet Pepita Fotografie zeitnah bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Pepita Fotografie.

8 Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen

8.1 Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist Pepita Fotografie darauf hin, dass der Kunde (Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Sollten Gäste dieses nicht wünschen, müssen sie dieses dem Veranstalter mitteilen.

8.2 Der Kunde (Veranstalter) hat Pepita Fotografie darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.

8.3 Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information und Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit a) DSGVO seiner Gäste und/ oder Pepita Fotografie gegenüber, stellt der Kunde damit Pepita Fotografie von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.

8.4 Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen. Ein entsprechendes Musterformular kann dem Kunden auf Anfrage ohne eine Haftungsübernahme seitens Pepita Fotografie zur Verfügung gestellt werden.

8.5 Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch Pepita Fotografie, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.

8.6 Ebenso hat der Kunde vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll, falls mehrere Fotografen anwesend sind.

9 Allgemeine Hinweise für Foto-Shootings von Pepita Fotografie

Als Kunde von Pepita Fotografie bitten wir Sie, sich folgende Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten:

9.1 Sie sollten spätestens 10 Min. vor dem vereinbarten Termin im Fotostudio erscheinen. Verspäteten Sie sich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt Pepita Fotografie, davon im Einzelfall abzuweichen.

9.2 Pepita Fotografie übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.

9.3 Bitte denken Sie daran, bei einem längeren Fotoshooting genügend Verpflegung (Getränke und ein Snack) für eine Pause mitzubringen.

Besonderheiten Newborn-Fotoshooting

9.4 Newborn-Fotoshootings sollten in den ersten 14 Tagen nach der Geburt stattfinden und können grds. bis zum 2. Lebensmonat erfolgen.

9.5 Das Fotoshooting kann beim Kunden zu Hause (dann zzgl. der Berechnung von Anfahrtskosten) oder bei uns im Studio stattfinden. Bitteseien Sie rechtzeitig vor Ort, damit Sie ihr Baby in Ruhe füttern und umziehen können.

9.6 Falls das Baby einen sehr schlechten Tag hat und immer wieder weint, brechen wir das Fotoshooting ab und vereinbaren einen neuen Termin.

Dies ist ein Service von Pepita Fotografie.

9.7 Bitte denken Sie auch an Wechselsachen für ihr Baby und für sich selber.

9.8. Während des gesamten Fotoshootings liegt die Aufsichtspflicht für das Kind/die Kinder bei den Eltern.

Besonderheiten Tierfotoshooting

9.9 Für Tier-Fotoshootings im Studio von Pepita Fotografie beachten Sie bitte, dass tierisches Verhalten bei veränderten Bedingungen (z.B. fremde Personen, fremde Räume, helle Beleuchtung) unberechenbar ist. Trotz aller Bemühungen kann es daher sein, dass ein Fotoshooting abgebrochen werden muss. Es wird dann kostenlos ein neuer Termin vereinbart.

9.10 Das Tier/die Tiere sollten gefüttert sein und zuvor noch genügend Auslauf gehabt haben. Zudem sollten Sie bitte eine Fellbürste, Feuchttücher, ein Lieblingsspielzeug und Futter bzw. Leckerli mitbringen. Wenn bestimmte Accessoires mit abgebildet werden sollen, bringen Sie bitte auch diese mit. Bitte üben Sie mit Ihrem Tier (Hund) zuvor die Kommandos „Sitz“, „Platz“ und „Bleib“ ein. Ansonsten ist es nicht möglich, ein entsprechendes Fotoshooting durchzuführen. Insbesondere ist zu beachten, dass die Umsetzung von zuvor abgestimmten Motiven nicht gewährleistet werden kann. Je nachdem wie das zu fotografierende Tier reagiert, besteht die Möglichkeit, dass bestimmte Motive nicht gestellt werden können.

9.11 Der Kunde ist für sein Tier vor und während des Fotoshootings verantwortlich. Eventuell entstehende Schäden müssen durch den Kunden getragen werden.

9.12 Bei Outdoor-Fotoshootings gilt das oben gesagte entsprechend. Zusätzlich ist es wichtig, dass das Wetter gut ist. Daher kann es sein, dass ein vereinbarter Termin wetterbedingt kurzfristig abgesagt werden muss.

9.13 Wenn das Tier einen starken Jagdtrieb hat, es sich um ein sehr ängstliches Tier handelt oder andere Besonderheiten vorliegen, dann teilen Sie uns dieses bitte vorab mit. Wir werden dann entsprechend versuchen, eine sehr ruhige und etwas abgelegene Location zu finden.

9.14 Es werden genügend Pausen eingeplant, so dass sich die Tiere auch entsprechend erholen können.

9.15 Denken Sie bei allen Tier-Fotoshootings bitte auch an Wechselsachen für sich selber.

9.16 Der Kunde ist während des gesamten Fotoshootings für den gesundheitlichen Zustand des Tieres verantwortlich. Sollten gesundheitliche Probleme während oder nach dem Fotoshooting auftreten haftet Pepita Fotografie – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit- nicht.

9.17 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Fotografen zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung.

9.18 Fotoaufnahmen -gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich- sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Pepita Fotografie übernimmt hierfür keine Haftung.

10 Bearbeitung der angefertigten Bilder

10.1 Alle verwertbaren Bilder der Reportage werden professionell bearbeitet. Eine zuvor festgelegte Anzahl an Fotos wird darüber hinaus im Rahmen bestimmter Fotopakete fein bearbeitet (Hautretusche und Farblook).

10.2 Der Kunde hat nach Zusendung der Bilder bzw. nach Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit auf die erstellten Lichtbilder einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern, sofern die vorgelegte Bearbeitung nicht dem gewöhnlichen Stil von Pepita Fotografie entspricht. Über den gewöhnlichen Stil kann sich der Kunde anhand der gezeigten Bilder auf der Webseite / Facebook Seite entsprechend einen Eindruck verschaffen.

10.3 Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder für 14 Tage. Nach Übergabe der Lichtbilder bzw. Zugriff auf die Bilddateien muss der Kunde innerhalb von 14 Tagen schriftlich (Email ist ausreichend) an Pepita Fotografie etwaige Reklamationen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen, sodass die Vergütung für sämtliche Bilder fällig wird.

11 Gutscheine

11.1 Der Kunde kann bei Pepita Fotografie Gutscheine erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer ein Guthaben für Dienstleistungen von Pepita Fotografie. Die Gutscheine können von jedem verwendet werden, der den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

11.2 Die Gültigkeit der Gutscheine ist auf 3 Jahre zeitlich nach Ausgabe begrenzt.

12 Nutzungsrechte und Urheberrecht

12.1 Pepita Fotografie steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto- und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu. 12.2 Fotoaufnahmen werden grds. für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen und im Familien- und Bekanntenkreis auch weiterzugeben. (Optional)

12.3 Bei Bewerbungsbildern zählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu.

12.4 Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet.

12.5 Ebenso ist eine Verwendung als Profilbild in Social Media gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt. 12.6 Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.

12.7 Pepita Fotografie räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von Pepita Fotografie erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.

12.8 Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht, ist Pepita Fotografie zu informieren bzw. die Datei anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind.

12.9 Bei Pepita Fotografie verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.

12.10 Auf Anfrage durch Pepita Fotografie ist der Kunde verpflichtet, Pepita Fotografie Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.

12.11 Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Pepita Fotografie wie folgt als Urheber benennen: Pepita Fotografie by Anja Müller – www.pepita-fotografie.de Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild, bei Firmen im Impressum zu erfolgen.

12.12 Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch Pepita Fotografie.

13 Kundenbilder, die nicht von Pepita Fotografie erstellt wurden und deren Bearbeitung bzw. Weiterverarbeitung

13.1 Übergibt oder sendet der Kunde eigene Bilder zur Weiterbearbeitung oder Produktherstellung zu, hat Pepita Fotografie ein Urheberrecht am erstellten Produkt, das Urheberrecht am Bild liegt beim Kunden.

13.2 Der Kunde erklärt, bei Übersendung der Bilder, der Urheber der Bilder zu sein. Sollten Sie dies nicht sein, haften Sie uns gegenüber, dass Sie die Bilder uneingeschränkt im Rahmen der obigen Nutzungsrechte nutzen dürfen. Insoweit stellen Sie Pepita Fotografie von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

13.3 Pepita Fotografie ist berechtigt, die vom Kunden zur Bearbeitung übersandten oder übermittelten Bilddateien dahingehend zu überprüfen, ob sie gegen die Unternehmensrichtlinien von Pepita Fotografie verstoßen (z.B. keine Nacktfotos). In diesem Fall ist Pepita Fotografie berechtigt, die Bilder zu vernichten und den Auftrag nicht auszuführen. Eine Prüfpflicht hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Vorschriften durch Pepita Fotografie besteht nicht.

13.4 Eine Haftung von Pepita Fotografie für die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Bilder/Videos ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt Pepita Fotografie von jeglicher Haftung, einschließlich der Kosten notwendiger Rechtsverteidigung gegenüber Dritten, für derartige Inhalte frei.

13.5 Sind Leistungen von Pepita Fotografie teilweise oder insgesamt aufgrund der seitens des Kunden beigebrachten Bilder nicht verwertbar, bleibt der Anspruch von Pepita Fotografie auf Vergütung unberührt.

13.6 Sofern der Kunde Dateien von Bildern zur Ausführung eines Auftrages an Pepita Fotografie überlässt (z.B. Druck auf ein T-Shirt, Handyhülle, Schlüsselanhänger) wird Pepita Fotografie diesbezüglich ein einfaches Nutzungsrecht an den Bilddateien zum Zwecke der Herstellung der Produkte eingeräumt. Dies umfasst auch die Bearbeitung der Bilder.

14 Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt

14.1 Pepita Fotografie vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich (E-Mail ist ausreichend) als Fixtermin vereinbart sind. Pepita Fotografie bemüht sich, die Bilder innerhalb von 4 Wochen zur Verfügung zu stellen.

14.2 Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch Pepita Fotografie setzt voraus, dass Pepita Fotografie sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens Pepita Fotografie nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.

14.3 Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

15 Vergütungsmodalitäten – Nutzungsgebühren

15.1 Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von Pepita Fotografie genannten Honorare. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei privaten Fototerminen ist die Umsatzsteuer im angebotenen Preis enthalten.

15.2 Falls kein Honorar vereinbart wurde, gelten die Honorare der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM). Diese Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

15.3 Weitere Kosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesenentgelt, Material- und Laborkosten sind nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden. Die Kosten berechnen sich dabei wie folgt:

  • Anreisekosten i.H.v. 0,90 € / pro angefangenen Kilometer
  • Overtime i.H.v. 45,00 € für jede angefangene halbe Stunde
  • Make-up/ Stylist nach Anfrage
  • Übernachtungskosten
15.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von Pepita Fotografie ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden.

15.5 Soweit der Kunde Leistungen von Pepita Fotografie in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von Pepita Fotografie gewährt. 16 Rechnungsstellung, Eigentumsvorbehalt

16.1 Pepita Fotografie ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist Pepita Fotografie berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

16.2 Die Rechnungsstellung durch Pepita Fotografie erfolgt nach Erbringung einer Teil- bzw. Gesamtleistung.

16.3 Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich Pepita Fotografie sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkten oder sonstiger Leistungen vor.

16.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist Pepita Fotografie, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen.

16.5 Der Betrag für das Shooting wird an dem Tag der Fotoaufnahme fällig und ist in bar mit zu dem vereinbarten Termin zu bringen. Spätere Fotobestellungen etc. können per Paypal oder Überweisung an Pepita Fotografie gezahlt werden.

17 Übertragung des Vertrages

Pepita Fotografie ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung der Pepita Fotografie für die Leistungen bleibt unberührt.

18 Vertraulichkeit

Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.

19 Haftung von Pepita Fotografie und Verjährung

19.1 Pepita Fotografie haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

19.2 Im Übrigen ist die Haftung von Pepita Fotografie auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5 – fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.

19.3 Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite sowie auf der Facebook-Seite, dem Instagram-Profil etc. von Pepita Fotografie und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Pepita Fotografie. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.

19.4 Pepita Fotografie haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender schriftlicher Property Release vor.

19.5 Pepita Fotografie haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch Pepita Fotografie erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.

19.6 Wird Pepita Fotografie von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde Pepita Fotografie von der Haftung frei und erstattet Pepita Fotografie sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von Pepita Fotografie bleibt hiervon unberührt.

19.7 Für Schäden an Pepita Fotografie durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, etc., ist die Haftung von Pepita Fotografie auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet Pepita Fotografie nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

19.8 Pepita Fotografie haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Pepita Fotografie liegen.

19.9 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber Pepita Fotografie verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

19.10 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber Pepita Fotografie verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

19.11 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von Pepita Fotografie sowie Dritten, die durch Pepita Fotografie eingeschaltet wurden.

20 Haftung bei Anmietung einer Fotobox

20.1 Wird eine Fotobox bei Pepita Fotografie angemietet, hat der Kunde sicherzustellen, dass mit dieser Fotobox sachgemäß umgegangen wird. Die Fotobox darf nur in trockenen Innenräumen verwendet werden. Darüber hinaus ist die Bedienungsanleitung sorgfältig vor Inbetriebnahme der Fotobox zu lesen. Sämtliche Zubehörteile und die Fotobox selbst müssen unbeschädigt und im Originalzustand (ohne Aufkleber etc.) an Pepita Fotografie zurückgegeben werden.

20.2 Der Ersatz von fehlenden bzw. beschädigten Teilen werden dem Kunden vollumfänglich in Rechnung gestellt. Ebenso eventuell erforderliche Reinigungsleistungen.

20.3 Die Haftung für Beschädigungen auf dem Hinweg zum Kunden trägt Pepita Fotografie. Sobald die Fotobox an den Kunden übergeben wurde, muss dieser die Fotobox auf Vollständigkeit und Funktionalität überprüfen. Pepita Fotografie muss innerhalb von 24 Stunden über fehlendes Zubehör etc. unterrichtet werden.

20.4 Schäden die auf Grund von folgendem Verhalten entstehen, müssen von dem

Kunden im vollen Umfang getragen werden:

  • Unsachgemäße Bedienung der Fotobox
  • Manipulation der Fotobox
  • Öffnung der Fotobox
  • Diebstahl der Fotobox
  • Unzweckmäßige Verwendung der Fotobox
  • 21 Aufbewahrung der Negative und Haftung für Bilderqualität 21.1 Der Fotograf darf die Negative bis zu 3 Jahren aufbewahren, wenn er hierfür eine Einwilligung eingeholt hat. Im Anschluss daran ist er verpflichtet, diese unwiderruflich zu löschen.

    21.2 Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet Pepita Fotografie nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller des Produktes eine entsprechende Garantie anbietet. 22 Schadensersatz und Vertragsstrafe 22.1 Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100% auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an Pepita Fotografie zu zahlen.

    22.2 Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von Pepita Fotografie) Weitergabe an Dritte, unberechtigte Verfälschung und Bearbeitung, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden oder einen Dritten, eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen. 23 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort 23.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.

    23.2 Pepita Fotografie nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

    23.3 Erfüllungsort ist Gersdorf. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien Gersdorf.

    23.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrecht und des ins deutsche Recht übernommenen UNKaufrechts, wenn

    a) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder

    b) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.

    23.5 Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.

    Stand: Mai 2018